
Webseite Land Burgenland
Ihr Aufgabenfeld
· Sie setzen Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung sowie der vollen Erziehung und gewährleisten somit die Sicherung des Kindeswohls.
· Sie helfen bei der Bewältigung von diversen Krisensituationen.
· Sie übernehmen die Gefährdungsabklärung bei vermuteter Gefährdung von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei Verdacht auf Vernachlässigung, körperliche/seelische/sexuelle Gewalt.
· Sie erstellen Hilfepläne, auf Basis welcher sie als fallführende*r Sozialarbeiter*in das Kindeswohl sichern.
· Sie dokumentieren alle fallbezogenen Termine, Informationen und gesetzte Maßnahmen.
· Sie sind für die Auswahl von Tagespflege-, Pflege- und Adoptiveltern, die Erteilung einer Pflegebewilligung sowie die Vermittlung von Pflegeplätzen und Durchführung der Pflegeaufsicht zuständig.
· Sie erstellen Anträge und sozialarbeiterische Gutachten an Gerichte (z.B. Obsorge und Besuchsrecht) und verfassen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung.
· Fallbezogen arbeiten Sie mit externen Einrichtungen und Kooperationspartnern zusammen.
Ihre Qualifikation
· Sie sind Absolvent*in einer Akademie bzw. Fachhochschule für Sozialarbeit (mind. Bachelor-Niveau).
· Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
· Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit zeichnen Sie aus.
· Zu Ihren Stärken zählen Selbstständigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick.
· Sie treten sicher auf, sind belastbar und es besteht die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Ihre Entlohnung
Das Monatsentgelt laut Gehaltsschema beträgt monatlich mindestens Euro 3.985,40 brutto bei Vollbeschäftigung und ergibt sich aus Anlage 2 des Bgld. Landesbedienstetengesetzes 2020.
Dieses Entgelt kann sich allenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Weitere Informationen
Als Bewerber*in müssen Sie die Voraussetzungen gem. § 4 Landesbedienstetengesetz 2020 erfüllen. Diese Planstelle wird im Sinne der §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988 idgF, ausgeschrieben. Aufnahmen in den Burgenländischen Landesdienst erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis.
Ihre Ansprechperson
Julia WESSELY, MSc (WU)
Abteilung 1 – Personal
Tel.: 057-600 2107
Um sich für diesen Job zu bewerben, senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an julia.wessely@bgld.gv.at