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Die Teams der Kinder- und Jugendhilfe an den Bezirkshauptmannschaften Neusiedl am See, Oberpullendorf, Oberwart und Jennersdorf sind auf der Suche nach einer Verstärkung im Bereich der Sozialarbeit.
Die Kinder- und Jugendhilfe an den genannten Standorten setzt Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, sie vor Gefahren zu schützen und ein kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Sie ist gesetzlich geregelt (KJHG), bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse und unterschiedlichen Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
- Sie absolvieren Hausbesuche und Gespräche mit Kindern sowie Obsorgeberechtigten im Zuge von Gefährdungsabklärungen (Vernachlässigung, körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt) im Rahmen des 4-Augen-Prinzips. Dabei führen Sie Informationserhebungen wie beispielsweise Telefonate oder Hausbesuche im sozialen Umfeld durch, um gegebenenfalls Maßnahmen zu setzen und dokumentieren diese ausführlich.
- Sie aktivieren eigenständig Hilfen zur Erziehung in Form von Unterstützung der Erziehung in der Familie (mobil-ambulante Familienbegleitung) oder Voller Erziehung in Institutionen, bei Pflegepersonen oder nahen Angehörigen (Unterbringung in einer KJH-Einrichtung, bei Pflegepersonen oder Angehörigen) gem. Bgld. KJHG. Eine Dokumentation und Evaluierung der Maßnahmen ist erforderlich, gegebenenfalls muss auch ein Gerichts- bzw. Obsorgeantrag gestellt werden.
- Sie erstellen eigenständig Hilfepläne und Zielformulierungen zur Sicherstellung einer angemessenen, sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Familien, auf deren Basis das Kindeswohl gesichert werden soll. Hierbei können auch Hilfskräfte bzw. professionelle Unterstützer*innen involviert werden.
- Sie beraten bei familiären Krisen und Erziehungsfragen und vermitteln niederschwellige Unterstützungsangebote (Rainbows, Caritas, Psycho Sozialer Dienst, Gesund aus der Krise, Erwachsenensozialarbeit etc.).
- Sie überprüfen und beurteilen die persönliche und fachliche Eignung von Interessent*innen, die sich für ein Adoptiv- oder Pflegeverhältnis sowie Tageselternschaft interessieren. Dabei zu berücksichtigen sind die geistige und körperliche Gesundheit, die Erziehungseinstellung und -fähigkeit, das Alter und die Zuverlässigkeit der Pflege- und Krisenpflegepersonen und die Belastbarkeit des Familiensystems. Diese Eignung soll auch jährlich überprüft werden im Zuge eines persönlichen Gesprächs oder eines Hausbesuchs.
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