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Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft – geförderter Kurs

2. Juni, 09:00 - 7. Juni, 17:00

€237

Blended-Learning-Format

Die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) umfasst die Vermittlung rechtlicher, verfahrensbezogener und fachlicher Grundlagen zur Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen für die Umsetzung der §§ 8a (4), 8b (1) SGB VIII und 4 KKG (mit Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes).

 

📆 Umfang: 4 Module

 

👉Inhalte:

Modul 1:
– Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Kinderschutz
– Die Rolle und Aufgabe einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ als Akteurin im Kinderschutz

Modul 2:
– Fachliche Aspekte: Kindeswohlgefährdung – Erscheinungsformen & Risikofaktoren für deren Genesis
– Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung Teil I & die insoweit erfahrene Fachkraft als Akteurin im Kinderschutz

Modul 3:
– Fachliche Aspekte: Chancen und Grenzen der Schutzplangestaltung
– Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung Teil II & Beratungsmethodik für die Stärkung von Fachteams zum kooperativen Einbeziehen von Eltern/ Kindern/ Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung und Schutzplangestaltung

Modul 4:
Colloquium

 

👉Ziele/Nutzen

– Sie verfügen nach der Weiterbildung über umfassende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes und der Verfahren nach §§ 8a(4), 8b(1) SGB VIII und § 4 KKG
– Klarheit über die Funktion, Aufgaben und Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz
– Fachkenntnisse zur Gefährdungseinschätzung und Risikoabwägung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
– Fallverständnis und Klarheit im Beratungsprozess
– ein Zertifikat zur Kinderschutzfachkraft nach Abgabe einer Fallarbeit und dem erfolgreichen Abschluss des Colloquiums

 

👉Methoden:

Für die Durchführung ist es uns besonders wichtig, im guten fachlichen und persönlichen Austausch mit den Teilnehmer*innen und Referent*innen zu sein. Neben Fachvorträgen und fachlichen Impulsen kommen der strukturierte fachliche Austausch, themenzentrierte Diskussionen, praktische Übungen anhand von Fallbeispielen/Fallbearbeitungen (Praxis-/Fallwerkstatt) sowie Lernzielkontrollen in Kleingruppen zum Einsatz.

 

👉 Materialien:

Für jeden Seminarblock werden umfangreiche Arbeitsmaterialien (Handouts/Präsentationen, rechtliche Grundlagen, Gefährdungseinschätzungsinstrumente, Leitfäden, Literaturauswahl) digital über die Lernplattform zur Verfügung gestellt. Die Materialien bieten auch nach Abschluss des Kurses für Sie einen reichhaltigen fachlichen Fundus.

 

💡 Die Fortbildung wurde vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Auftrag gegeben. Es entstehen keine Seminargebühren. Der Kostenbeitrag für die Teilnehmenden bezieht sich auf die obligate Verpflegungspauschale.

Veranstaltungsort

Frankfurter Diakonissenhaus
Cronstettenstr. 57
60322 Frankfurt a.M., Hessen 60322 Deutschland
📍 Auf Google Maps anzeigen
Telefon:
069 - 271 343200
Website des Veranstaltungsortes

Veranstalter

Kompetenzzentrum Traumapädagogik Kinderschutz systemisch
Telefon:
06659-9879505 oder 01523-3660693
E-Mail:
willkommen@kompetenz-trauma-kinderschutz.de
Website des Veranstalters

Weitere Informationen

Beginndatum - Enddatum, Seminarzeiten
02.06.2025 - 05.11.2025
Gesamtdauer:
4, Modul(e)
Zielgruppe:
Das Angebot ist beschränkt für den Teilnehmer*innenkreis aus Hessen. Der Zertifkatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Beratungsauftrages bei Kindeswohlgefährdung als "insoweit erfahrene Fachkraft (iseF) gemäß den Bestimmungen der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG übernehmen werden. Dazu gehören z. B. Fachkräfte, die im Jugendamt als Ansprechpartner*innen für freie Träger (z. B. Fachberater*innen) zur Verfügung stehen, die im Jugendamt oder bei einem freien Träger im Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung nach § 8b (1) SGB VIII und § 4 KKG gewährleisten, die bei einem freien oder öffentlichen Träger mit trägerinternen Umsetzungen zum Kinderschutz befasst sind, die als „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a, Abs. 4 (2) SGB VIII zur Gefährdungseinschätzung bei einem freien Träger bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung anonymisiert hinzugezogen werden. Fachkräfte aus dem Arbeitsbereich Schule (Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, UBUS-Schulamt) werden nicht durch das HMFG als Zielgruppe gefördert. Aus dem Bereich der Kindertagesstätten können nur Fachkräfte mit Leitungsfunktion teilnehmen.

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